Osteopathie

Die Einheit des menschlichen Körpers, die wechselseitige Abhängigkeit von Struktur und Funktion, sowie die selbstregulierenden Kräfte im Körper zählen zu den Grundlagen der Osteopathie. Die Anwendung der osteopathischen Medizin setzt deshalb exakte Kenntnisse der Anatomie und Physiologie voraus. Osteopathie kann bei zahlreichen Funktionsstörungen des Körpers ohne Altersbeschränkungen eingesetzt werden, selbst wenn diese schon längere Zeit bestehen. Auch Säuglinge und Kinder mit Problemen, die durch eine Verletzung während oder nach der Geburt entstanden sind, zählen zu Osteopathie-Patienten.

Osteopathie wird häufig bei Bandscheibenvorfällen, Knieschmerzen, Hüftschmerzen und Rückenschmerzen, verstauchten Gelenken, Verdauungsproblemen, Migräne, Blasenproblemen, Schiefhals, Skoliose, Schulter- und Nackenproblemen, Atembeschwerden, Zahnfehlstellungen, Ohrgeräuschen und Menstruationsbeschwerden eingesetzt. Die Erkennung und Behandlung von Funktionsstörungen ist das Ziel der osteopathischen Medizin. Der Begründer, Dr. Andrew Taylor Still ging davon aus, dass der Körper aus drei, einander beeinflussenden Systemen besteht: dem Bewegungsapparat (Knochen, Muskeln, Bindgewebe, Nerven, fasziale Strukturen und Körperflüssigkeiten), die inneren Organe und das cranio-sacrale System (Link – craniosacrale Therapie). Nur die unbeeinträchtige Funktion dieser drei Systeme ermöglicht einen harmonischen Bewegungsablauf.



Werden die Kosten für Osteopathische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen?

 

Ein Großteil der gesetzliche Krankenkassen übernehmt einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Welche Kasse etwas für Osteopathie zahlt, wie viel und ob eine ärztliche Empfehlung nötig ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse. Einen kurzen Überblick bekommen Sie unter http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html oder bei www.gesetzlichekrankenkassen.de

Private Vollversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen je nach Tarif voll, teilweise oder gar nicht. Das sollten Sie auch vorher mit Ihrer Krankenkasse klären.