UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



HINWEISE

zu Terminabsagen und nicht wahrgenommene Termine



Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.


Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch - gehen Sie mit uns einen "Dienstleistungsvertrag für Heilmittelleistungen" ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, d.h. von uns mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.


 Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.


Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen (Anrufbeantworter ist immer eine Möglichkeit) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.


Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.


Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).


Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.